Brandschutz in Bestandsgebäuden

Brandschutz ist ein Thema mit Relevanz für alle Gebäude – unabhängig davon, ob sie neu gebaut werden oder nicht. In Bestandsgebäuden, die oft viele Jahre alt sind und modernen Standards möglicherweise nicht entsprechen, kann Brandschutz allerdings eine besondere Herausforderung darstellen. In diesem Artikel befassen wir uns mit einigen wichtigen Aspekten des Brandschutzes in Bestandsgebäuden.

Instandhaltung von Gebäuden

Ein baurechtlicher Grundsatz besteht darin, bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Punkte Instandhaltung und Änderung baulicher Anlagen betreffen hierbei die Bestandsgebäude; für sie gelten die baurechtlichen Schutzziele demnach genauso wie für Neubauten.

Um den baurechtlichen Schutzzielen zu genügen, müssen diese Gebäude jedoch nicht zwangsläufig den neuesten baurechtlichen Vorgaben entsprechen, da sie bereits vor deren Einführung errichtet wurden und somit unter Umständen bestandsgeschützt sein können.

Bestandsschutz definieren

Bestandsschutz ist ein Begriff aus dem Baurecht und bezieht sich auf die für Bestandsgebäude geltende Rechtslage. Hierbei handelt es sich um Gebäude, die bereits vor Inkrafttreten neuer baurechtlicher Vorgaben errichtet wurden.

In einem amtlichen Schreiben der Obersten Baubehörde des Bayerischen Staatsministeriums des Innern [1] wird Bestandsschutz wie folgt unterschieden:

Formeller Bestandsschutz besteht dann, wenn die bauliche Anlage genehmigt und genehmigungskonform errichtet worden ist.

Materieller Bestandsschutz kann geltend gemacht werden, wenn die bauliche Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltendem Recht entsprochen hat.

Behördliche Anforderungen an die bauliche Anlage können nur dann gestellt werden, wenn diese rechtswidrig geändert worden ist oder wenn eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen der zweite Rettungsweg fehlt und der erste Rettungsweg mängelbehaftet ist.

Risiken identifizieren

Der erste Schritt zur Verbesserung des Brandschutzes in Bestandsgebäuden besteht darin, potenzielle Risiken zu identifizieren. Dies kann in Form einer gründlichen Analyse des Gebäudes durch einen Brandschutzsachverständigen erfolgen. Hierbei wird der genehmigte Bestand mit den tatsächlich vorgefundenen baulichen Gegebenheiten abgeglichen.

Geprüft werden dabei unter anderem Abweichungen von der Baugenehmigung, die Rettungswege, der geforderte Feuerwiderstand der Bauteile, die fachgerechte Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten sowie die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen.

Auch weitere Aspekte wie die tatsächliche Nutzung des Gebäudes, die Beschilderung und das Freihalten der Rettungswege sowie Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne nimmt der Brandschutzsachverständige in Augenschein.

Um festzustellen, ob Bestandsschutz für Ihr Gebäude besteht, unterstützten wir Sie gerne. Dies erfolgt in der Regel in Form eines Abgleichs zwischen der genehmigten Planung aus der Bauzeit und dem tatsächlich vorgefundenen Gebäude.

Bestandsgebäude modernisieren

Ergibt sich durch die Analyse des Bestandsgebäudes Handlungsbedarf, zieht dies unter Umständen eine brandschutztechnische Instandsetzung bzw. Ertüchtigung nach sich. Zu dieser gehören beispielsweise bauliche Veränderungen, wie der Einbau von Brandschutztüren oder Trennwänden mit Feuerwiderstand einschließlich Abschottungsmaßnahmen.

Auch die Überprüfung und gegebenenfalls der Austausch veralteter sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen durch moderne, sicherere Systeme kann dazu beitragen, das Brandrisiko zu minimieren. Dabei ist es wichtig, die Brandschutzmaßnahmen auf die spezifischen Bedürfnisse des Gebäudes und seiner Nutzer abzustimmen.

Generell ist darauf zu achten, dass die an das Bestandsgebäude gestellten baurechtlichen Anforderungen weiterhin eingehalten werden. Hierbei kann die Erstellung eines an den Bestand angepassten Brandschutzkonzepts / -nachweises durch einen Brandschutzsachverständigen zielführend sein. Für die Instandsetzungsmaßnahme liegt damit eine Planung zugrunde, die es den ausführenden Unternehmen ermöglicht, die genauen Anforderungen zu erkennen und den Brandschutz zielgerichtet zu optimieren.

Gerne erstellen wir Ihnen bei Bedarf ein bestandsorientiertes Brandschutzkonzept für Sie.

Regelmäßig warten, überprüfen und schulen

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller für den Brandschutz erforderlichen Einrichtungen ist unerlässlich, um deren Wirksamkeit und Betriebssicherheit sicherzustellen. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung sicherheitstechnischer Anlagen wie zum Beispiel Brandmelde- und Alarmierungsanlagen oder selbsttätigen Feuerlöschanlagen. Auch die Überprüfung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungsplänen sowie die Schulung der Mitarbeiter sollten regelmäßig durchgeführt werden, um im Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein.

Fazit

Gerade weil es eine Herausforderung sein kann, den Brandschutz in älteren Gebäuden zu verbessern, ist eine gründliche Risikoanalyse sowie daraus folgendes umsichtiges Handeln aller Beteiligten erforderlich, um das Risiko von Bränden zu minimieren und so das Leben von Menschen zu schützen. Auch wenn die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen Kosten und Aufwand mit sich bringt, ist die Investition in die Sicherheit von Gebäuden und Menschen von unschätzbarem Wert. Durch sorgfältige Planung, Umsetzung und Instandhaltung können Bestandsgebäude sicher und zukunftsfähig gemacht werden.