Bundesweites Verbot von fluorhaltigen Schaummitteln in Feuerlöscheinrichtungen

In der Europäischen Union und somit auch in Deutschland sind seit Jahresbeginn verschiedene fluorhaltige Löschmittel verboten. Während der Übergangszeit bis zum 04. Juli 2025 ist die Verwendung des betroffenen Feuerlöschschaums zur „Bekämpfung von Dämpfen und Bränden aus Flüssigbrennstoffen (Brandklasse B)“ jedoch weiterhin möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Feuerlöschschaum bereits in die mobilen oder ortsfesten Systeme eingefüllt ist und eine vollständige Rückhaltung am Ort der Verwendung gewährleistet, werden kann. Deshalb prüfen Sie bitte Ihre Einrichtungen!

Was genau wird verboten?

Das Verbot betrifft die umweltkritischen und gesundheitsschädlichen PFAS-Stoffe (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen). Derzeit sind noch Schaummittel im Umlauf, die die vorgegebenen Grenzwerte nicht überschreiten bzw. Stoffe beinhalten, die noch nicht reguliert sind. Allerdings sind durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) auf EU-Ebene Verbote in Vorbereitung, welche auf lange Sicht alle fluorhaltigen Löschmittel verbieten sollen.

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Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Feuerlöscheinrichtungen (also bspw. Feuerlöscher, Sprinkleranlagen etc.), die mit fluorhaltigen Schaummitteln befüllt sind. Leider kann anhand des Schaumtyps oder des Produktnamens nicht pauschal beantwortet werden, ob eine bestimmte bzw. Ihre Löscheinrichtung betroffen ist. Im Zweifelsfall ist eine Prüfung bzw. Stellungnahme des Herstellers oder eine Laboranalyse erforderlich.

Was ist bei Löschanlagen zu tun?

Grundsätzlich sind fluorhaltige durch fluorfreie Schaummittel auszutauschen. Auf dem Markt gibt es einige zertifizierte Löschmittel, die den aktuellen Vorgaben entsprechen. Allerdings sind einige Löschmittel bspw. nur in Kombination mit passenden Sprinklern zugelassen; andere Löschmittel wiederum benötigen eine erhöhte Mindestwasserbeaufschlagung oder die Zugabe von Frostschutzmitteln.

Allein der Austausch und die Reinigung des verwendeten Systems reichen nicht aus. Es bedarf einer ganzheitlichen Änderung des Löschkonzepts mit Berücksichtigung der Wirksamkeit und Praktikabilität im jeweiligen Anwendungsfall. Ziel ist es, den Aufwand so gering wie möglich zu gestalten und gleichzeitig die Wirksamkeit des Systems sicherzustellen. Hierfür besteht eine Übergangsfrist bis Mitte 2025.

Was ist bei Feuerlöschern zu tun?

Bitte klären Sie die Inhaltsstoffe Ihrer tragbaren Feuerlöscher (Schaumlöscher) der Brandklassen A und B mit Ihrem Lieferanten bzw. Dienstleister ab. In der Regel sollte es ausreichend sein, wenn Sie diesem das Typenschild abfotografiert zukommen lassen. Manche Anbieter bringen bei der turnusmäßigen Überprüfung Warnhinweise an den fluorhaltigen Feuerlöschern an, sodass Sie ggf. auch auf diesem Wege die erforderlichen Informationen erhalten.

Für alle anderen wenden Sie sich bitte an das sachkundige Lieferunternehmen. Gerne unterstützen auch wir Sie bei diesem Thema. Sprechen Sie uns an!