Qualitätssicherung oder Bauleitung im Brandschutz

Bauprojekte durchlaufen verschiedene Projektphasen. Dies gilt für alle Fachgebiete rund um die Planung. Für viele Planungsleistungen sind die Phasen in der HOAI abgebildet und werden von den Planungsbeteiligten mehr oder weniger abgeleistet. Der Brandschutz ist in der HOAI nicht direkt abgebildet. Aus diesem Grund wurde im Rahmen eines Arbeitskreises der AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.) das Heft 17 erarbeitet. Hier sind die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI gegliedert mit den brandschutzspezifischen Themen beschrieben.

Beim Brandschutz sind aber diese Leistungsphasen in der Regel bei den an der Planung Beteiligten oft nicht so bekannt oder werden nicht beachtet. Nach dem Brandschutzkonzept folgen die Ausführungsplanung und die Abwicklung. Während die Brandschutzplaner*innen in der Phase des Brandschutzkonzeptes in den meisten Fällen noch in das Team integriert sind, werden sie mit Beginn der Ausführungsplanung meist nur noch reduziert in die Planung einbezogen. Im Zuge der Ausführung zeigt sich oft, dass die Brandschützer*innen nicht mehr richtig beteiligt sind. Lediglich am Ende werden sie oft wieder auf die Baustelle gebeten, um eine Abnahme zu begleiten oder zu bescheinigen.

Woran liegt das?

Die Gründe sind sicher vielschichtig. In vielen Brandschutz-Büros gibt es keine „Bauleiter*innen“, die eine Qualitätssicherung durchführen. Die Konzeptersteller*innen machen das nebenher mit und verlassen damit aber ihr gewohntes Umfeld. Eine Spezialisierung auf die vielschichtigen Bauleitungsthemen ist hier nicht mehr möglich. Da die Themen auf der Baustelle durch die verschiedenen Verwendbarkeitsnachweise sehr komplex geworden sind, ist es sehr aufwendig, hier immer fachlich korrekt zu arbeiten. Hier macht eine Trennung der Zuständigkeiten Sinn. Wenn man ernsthaft Qualitätssicherung betreiben will, muss man die Mitarbeiter*innen auch zielgerichtet spezialisieren und das bedingt getrennte Aufgabenbereiche.

Ein anderer Grund ist, dass das finanzielle Ergebnis bei der Qualitätssicherung stark abhängig ist vom Bauablauf und der Organisation der Baustelle. Hier haben die Brandschützer*innen wenig Einfluss. Je nach Projektverlauf entspricht das Ergebnis nicht dem Plan. Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes ist das in der Regel nicht so. Aus diesem Grund machen Büros ohne eigenes Personal für die Qualitätssicherung keine Werbung für diese Dienstleistung, da diese sich dann auch nicht wirtschaftlich abwickeln lässt.

Warum wird die Bauleitung immer „vergessen“?

Die Fachbauleitung Brandschutz ist in den Landesbauordnungen nicht explizit gefordert. In § 56 der Musterbauordnung heißt es, dass Bauleiter*innen (MBO) eine Fachbauleitung hinzuziehen müssen, wenn sie selbst nicht über die nötige Fachkenntnis verfügen. Eine expliziter Fachbauleitung wird in den Baugenehmigungen sehr selten gefordert. Das heißt, dass die Durchführung einer Überwachung eine Entscheidung ist, die Bauherr*in, Entwurfsverfasser*in und Bauleiter*in MBO aktiv treffen müssen.

Die Bauleiter*innen MBO sind in der Regel die Architekt*innen oder Bauleiter*innen eines Generalunternehmens. Diese Berufsbilder kämpfen aber meist mit einer erheblichen Überlastung und sind nicht in der Lage, alle Themen auf dem Schirm zu haben. Da die Brandschutzthemen oft sehr komplex sind, neigen hier viele Fachkräfte dazu, die Tragweite der Problemstellungen nicht zu erkennen. Dann werden auf der Baustelle durch die Handwerker*innen Fakten geschaffen, die dann bei Abnahmen etc. nicht mehr auffallen und korrigiert werden können, da sie dann oft nicht mehr sichtbar sind.

In vielen Fällen wird dieses Thema an die Nachunternehmer*innen vertraglich delegiert. Der Trugschluss ist aber, dass dieses Abwälzen auf die Handwerker*innen die gleiche Qualität liefert, wie es die Autoren der Bauordnung im Sinn hatten. Handwerker*innen, die Preis- und Leistungsdruck haben, werden wohl in den wenigsten Fällen eine fachgerechte Qualitätssicherung betreiben und dann auch noch die Mängel mit den Auftraggeber*innen offen ansprechen, wenn dadurch ihr eigenes Ergebnis gemindert wird.

Meist kommen die Brandschützer*innen am Ende der Baustelle wieder ins Spiel. Kurz vor der Abnahme wird häufig noch mal die Baugenehmigung durchgelesen. Hier steht oft, dass die Konformität des Brandschutzes durch den Brandschutzkonzeptersteller*innen bestätigt werden soll. Das ist natürlich kurz vor Abnahme leichter gesagt als getan. Meist lassen sich viele Themen gar nicht mehr begutachten. Ebenfalls können auch nicht mehr alle Bauprodukte erkannt werden. Folglich können auch nicht alle Unterlagen gesichtet werden. Wenn nun eine Bestätigung erstellt wird, werden verantwortungsvolle Brandschützer*innen sich entsprechend abgrenzen und der Wert der Bestätigung ist damit natürlich reduziert. Oft führt das zu unangenehmen Nachfragen der Baurechtsbehörden.

Der Bauherr bzw. die Bauherrin erhält dann meist nicht die Überwachungsleistung, die er bzw. sie sich vorgestellt hat und vergibt sich auch die Chance, zum Zeitpunkt der Abnahme eine vollständige Brandschutz-Dokumentation zu erhalten.

Wie sieht eine fachgerechte Qualitätssicherung Brandschutz aus?

Der wichtigste Punkt ist sicher eine gute Zusammenarbeit über alle Leistungsphasen hinweg. So ist es wichtig, nach dem Erstellen des Brandschutzkonzeptes nicht den Kontakt zum*r Auftraggeber*in oder Planer*in zu verlieren. Ein aktives Ansprechen der oben beschriebenen Problematik ist wichtig und sichert eine hohe Qualität des Bauwerks. Wenn die Bauherr*innen sensibilisiert sind, ist es einfacher, die Ausführungsplanung zu begleiten und hier auch schon erste Weichen zu stellen, um mit dem Brandschutzfachwissen punkten zu können.

Mit Beginn der Baustelle muss eine offene Kommunikation geführt und es muss gemeinsam entschieden werden, wann der erste Einsatz der Bauleiter*innen Brandschutz richtig ist. In den meisten Fällen ist Ende Rohbau bzw. Beginn Ausbau der richtige Zeitpunkt. In vielen Fällen hat sich bewährt, ein Kick-Off durchzuführen, bei dem auch die wichtigsten Gewerke wie Trockenbau und Gebäudetechnik über die brandschutzrelevanten Themen informiert werden. Hier können auch die weiteren Termine und Meilensteine besprochen werden. Ebenfalls wird auch bestimmt, welche Unterlagen zu übergeben sind, damit die Konformität am Ende auch bescheinigt werden kann. Es wird festgelegt, wer mit wem spricht, wer Anweisungen erteilt, wer die Mängel feststellt und wie dokumentiert wird. In der Regel wird heute digital dokumentiert und ein Protokoll mit einem Mangel je Seite mit Planverortung und Foto hat sich bewährt.

Wie oft sollte der*die Bauleiter*in Brandschutz auf die Baustelle kommen?

Wie oft die Bauleitung Brandschutz auf der Baustelle erscheinen sollte, hängt sicher von der Komplexität der Baustelle ab. Die Erfahrung von weit mehr als 500 Projekten zeigt, dass drei Termine das Minimum sind und eine durchschnittliche Zahl bei acht Begehungen liegt. Es gibt aber durchaus Bauherr*innen, die den Mehrwert erkannt haben und die eine wöchentliche Qualitätssicherung Brandschutz wünschen. Zu viele negative Erfahrung geben dieser Vorgehensweise sicher recht.

In der AHO sind drei verschiedene Stufen beschrieben, die auch jeweils einen unterschiedlichen Umfang haben. Stufe 1 und 2 sind meist ausreichend und lassen sich in der Regel mit den oben aufgeführten Anzahl an Terminen durchführen. Niveau 2 entspricht nach Verständnis des Autors einer Fachbauleitung im Sinne der Bauordnung. Wichtig ist, dass bei Niveau 2 die Anzahl der Termine durch den*die Sachverständige*n bzw. Bauleiter*in Brandschutz eigenverantwortlich bestimmt werden. Dies zeigt auch, wie die Verantwortung zu sehen ist.

Fazit

Eine rechtzeitige und offene Kommunikation mit dem*der Brandschützer*in führt zu einem bessern Ablauf und ermöglicht eine höhere Qualität bei der Ausführung der brandschutzrelevanten Arbeiten. Der*Die Bauleiter*in MBO sollte den Einsatz von Fachbauleiter*innen Brandschutz als Chance sehen, Sparringspartner*innen zu haben und dadurch mehr Zeit für andere Gewerke und Themen zu finden. Brandschutzplaner*innen sollten sich zudem spezialisieren, um den fachlich komplexen Fragestellungen der Qualitätssicherung gerecht zu werden.