Planung Löschwasser­rückhaltung

Besonders interessant für Bauunternehmen und Architekten*innen

Umweltschutz dank fundierter Planung

Die Planung des Umgangs mit Löschwasser ist für Projekte, vor allem im Industriebau (Genehmigungsphase) von enormer Bedeutung. Mögliche Auswirkungen auf die Umwelt können frühzeitig erkannt und weitestgehend vermieden werden.

Löschwasser kann die Umwelt erheblich belasten, wenn es nicht aufgefangen wird. Deshalb gehören Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung unter Umständen in ein solides Brandschutzkonzept. Auch das Image eines Unternehmens wird dadurch möglicherweise vor schweren Schäden bewahrt. Niemand möchte „Grundwasser“, „Gift“ und den Namen der eigenen Firma in derselben Meldung lesen.

Die Notwendigkeit einer effektiven Löschwasserrückhaltung

Falls belastetes Löschwasser in die Umwelt gelangt, müssen möglicherweise große Mengen Erdreich entsorgt werden. Das ist aufwändig, aber danach ist das Problem zumindest gelöst. Anders liegen die Dinge, wenn umliegende Gewässer oder gar das Grundwasser betroffen sind. In dem Fall lässt sich nichts reparieren und Kosten entstehen durch Bußgelder. Vielleicht  werden sogar Gerichtsverfahren eingeleitet, um die Verursachenden für externe Effekte zur Rechenschaft zu ziehen.

Je besser die Löschwasserrückhaltung, desto schneller der Einsatz

Zur Löschwasserrückhaltung kann auch die Feuerwehr beitragen. Wenn deren mobile Ausrüstung sich mit den bereits vorhandenen Maßnahmen ergänzt, ist das vorteilhaft. Im Idealfall finden die Einsatzkräfte aber ein lückenlos funktionierendes System vor, das keine weiteren Schritte von ihnen erfordert. Dann kann sofort gelöscht werden.

Um optimale Konzepte zur Löschwasserrückhaltung zu erstellen, begleiten wir Behörden, Bauherr*innen und Fachplaner*innen bei allen gängigen Bewertungsverfahren.

Wir sind vertraut mit dem relevanten Regelwerk:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRL)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • VDS 2557 (Planung und Einbau von Löschwasserrückhalte-Einrichtungen).
  • Leitfaden Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)

Dementsprechend definiert ein Löschwasserkonzept verschiedenste Maßnahmen für den sicheren Umgang mit belastetem Löschwasser. Diese können baulicher oder auch organisatorischer Art sein:

  • Löschwasserbarrieren, z. B. aus Stoff.
  • Dichtungen zwischen Bodenplatten
  • Auffangmöglichkeiten für Löschwasser in Hofflächen oder Rückhaltebecken

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vor allem davon ab, ob bzw. in welchen Mengen wassergefährdende Stoffe in einem Betrieb vorhanden sind.

Kontaminiertes Löschwasser entsteht vor allem bei Einsätzen in folgen Arbeitsstätten:

  • Chemiewerke
  • Raffinerien
  • Galvanik-Betriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Entsorgungs- und Recycling-Betriebe
  • Betriebe, die Metall, Kunststoff oder Gummi verarbeiten

Löschwasserrückhaltung von SIGRA

Nutzen Sie die Kompetenz unserer Expert*innen. Wir konzipieren eine Löschwasserrückhaltung für Sie, die alle Vorschriften erfüllt, der Feuerwehr die Arbeit so leicht wie möglich macht, die Umwelt und Ihr Unternehmen vor räumlich und zeitlich weitreichenden Schäden schützt. Dabei profitieren Sie von unserer umfassenden Brandschutzkompetenz. Wir betrachten jeden Aspekt im Detail und immer auch das ganze Bild.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Löschwasserrückhaltung verhindert, dass Löschwasser in die Umwelt gelangt und Schadstoffe ins Erdreich, in umliegende Gewässer oder ins Grundwasser trägt.
  • Ein funktionierendes System zur Löschwasserrückhaltung kann Ihnen hohe Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden ersparen.
  • SIGRA erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Löschwasserkonzept – mit umfassenden Brandschutzwissen und Kenntnis der Abläufe bei einem Feuerwehreinsatz.

Häufig gestellte
Fragen

Warum braucht man eine Löschwasserrückhaltung?

Für die Anforderung an die Löschwasserrückhaltung sind die Mengen wassergefährdender Stoffe entscheidend. Die Mengen werden in Wassergefährdungsklassen eingeteilt:

  •  WGK 1 (schwach wassergefährdend) mit mehr als 100 t je Lagerabschnitt
  • WGK 2 (deutlich wassergefährdend) mit mehr als 10 t je Lagerabschnitt oder
  • WGK 3 (stark wassergefährdend) mit mehr als 1 t je Lagerabschnitt

Welche Gesetze und Vorgaben sind für die Löschwasserrückhaltung relevant?

Folgende Gesetzte und Vorgaben sind für die Löschwasserrückhaltung relevant:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRL)
  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  • Leitfaden Verband der Chemischen Industrie e. V. (VCI)
  • Leitfaden VDS 2557 (Planung und Einbau von Löschwasserrückhalte-Einrichtungen).

Welche Verordnung gilt für die Löschwasserrückhaltung?

Aktuell gilt in den meisten Bundesländern noch die Löschwasserrückhalte-Richtlinie (LöRüRL). Hier sind aber umfangreiche Änderungen geplant. Grundsätzlich klären die Experten von SIGRA vor Projektbeginn immer die aktuelle Rechtsgrundlage.