Brandschutzbeauftragte mit großer Verantwortung

Brandschutz im Unternehmen sicherstellen

Brandschutzbeauftragte mit Verantwortung

Brandschutz im Unternehmen

Wirkungsvoller organisatorischer Brandschutz erfordert die Mitwirkung aller Personen in einem Gebäude. Da verhält es sich wie mit der Ordnung in der Kaffeeküche. Dieses Beispiel zeigt, dass sich in der Regel niemand kümmert, wenn alle dazu aufgerufen sind. Nun ist Brandschutz wichtiger als Kaffee und deshalb gibt es Brandschutzbeauftragte. Der oder die Brandschutzbeauftragte wird von der Geschäftsführung bestellt und ist als externe Fachkraft unter anderem verantwortlich für die Überprüfung des Brandschutzes im Gebäude nach den Vorgaben der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“.

Endreß steht Ihnen als Brandschutzbeauftragter DGUV für Ihr Unternehmen gerne zur Seite. Damit verbunden sehen wir es als unsere Aufgabe, die Geschäftsführung zu beraten und sie zu unterstützen, die korrekte Umsetzung aller brandschutzrelevanten Vorschriften sicherzustellen.

Verantwortlich für den Brandschutz sind per Gesetz die Hauptverantwortlichen in den Unternehmen, in der Regel also die Geschäftsführung. Sie kann diese große Verantwortung nicht abwälzen, aber an eine*n Brandschutzbeauftragte*n übergeben. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gewachsen zu sein, müssen Brandschutzbeauftragte im Rahmen einer Fortbildung gründlich ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren, indem ein Kurs zur Auffrischung absolviert wird.

Bei Endreß als externer Brandschutzbeauftragter arbeiten Sie mit einem Profi in Sachen Brandschutz zusammen. So haben Sie diese Position optimal besetzt und Ihre Mitarbeiter*innen können sich auf die Arbeit konzentrieren, für die sie eingestellt wurden.

Vorteile eines Brandschutzbeauftragten von Endreß

Entlastung
Sicherheit
Qualitätsgarantie

Vorteile

Entlastung der Geschäftsleitung in Sachen Brandschutz.

Sicherheit durch Endreß als professioneller Brandschutzbeauftragter.

Qualitätsgarantie durch regelmäßige Fortbildung im Brandschutz.

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfergemäß ASR A2.2)3
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. 3 DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
  20. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  21. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  22. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  23. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  24. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  25. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes
  26. Am Standort betreffen
  27. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  28. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Kurzum: Die Anforderungen an diese Position sind nicht zu unterschätzen. Mit Endreß als Brandschutzbeauftragter gehen Sie auf Nummer sicher.

Kennen Sie schon unsere Ausbildung für Brandschutzhelfer*innen?

Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen mindestens 5 % der anwesenden Belegschaft Brandschutzhelfer*innen sein, um die Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Gegebenfalls müssen auch mehr Mitarbeitende zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Dies muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung bearbeitet werden. Deshalb sind die Kosten für die Brandschutzhelfer Fortbildung bestens investiert. Als erfahrene Brandschutzbeauftragte bilden wir von Endreß Brandschutzhelfende besonders gewissenhaft aus. Unsere Fortbildung Brandschutzbeauftragter ist ein umfassender Kurs, der zur ersten Schulung oder als Fortbildung zur Auffrischung der Kenntnisse für Brandschutzbeauftragte nach DGUV absolviert werden kann.

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