Brandschutz­beauftragte

Besonders interessant für Baunternehmen

Überlassen Sie lebenswichtige Aufgaben Profis

Wirkungsvoller organisatorischer Brandschutz erfordert das Mitwirken aller Personen in einem Gebäude. Da verhält es sich wie mit der Ordnung in der Kaffeeküche. Dieses Beispiel zeigt aber, dass sich niemand kümmert, wenn alle dazu aufgerufen sind. Nun ist Brandschutz wichtiger als Kaffee und deshalb gibt es Brandschutzbeauftragte. Der oder die Brandschutzbeauftragte wird von der Geschäftsführung bestellt und ist als externe Fachkraft unter anderem verantwortlich für die Überprüfung des Brandschutzes im Gebäude.

Verantwortlich für den Brandschutz sind per Gesetz die Hauptverantwortlichen in den Unternehmen, in der Regel also die Geschäftsführung. Sie kann diese Verantwortung nicht abwälzen, aber eine*n Brandschutzbeauftragte*n bestellen. Damit verbunden sind die Aufgaben, die Geschäftsführung zu beraten und zu unterstützen, um die korrekte Umsetzung aller Vorschriften sicherzustellen.

Brandschutzbeauftragte müssen gründlich ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren. Die Anforderungen an diese Position sind nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen daher, mit Profis zu arbeiten und unsere Dienstleistung als externe Brandschutzbeauftrage zu nutzen. So haben Sie diese Position optimal besetzt und Ihre Mitarbeitenden können sich auf die Arbeit konzentrieren, für die sie eingestellt wurden.

Kennen Sie schon unsere Ausbildung für Brandschutzhelfer*innen?

Als Brandschutzbeauftragte bilden wir auch Brandschutzhelfende aus. Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzes müssen 5 % der anwesenden Belegschaft Brandschutzhelfer*innen sein.

Zur Ausbildung für Brandschutzhelfer*innen

Aufgaben Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV Information 205-003:

Der/die Brandschutzbeauftragte spielt eine wichtige Rolle für die Sicherheit aller Personen in einem Gebäude. Seine/ihre Aufgaben sind umfangreich und vielfältig. Hier haben wir alle einzeln für Sie aufgelistet.

Hier haben wir alle einzeln für Sie aufgelistet.

  1. Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  4. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  5. Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  7. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  8. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  9. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  10. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  11. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  12. Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
  13. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  14. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfergemäß ASR A2.2)3
  17. Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  18. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  19. 3 DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“
  20. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  21. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  22. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden
  23. Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  24. Unterstützen des Unternehmers bzw. der Unternehmerin bei der Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  25. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes
  26. Am Standort betreffen
  27. Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-) Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/ Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
  28. Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Brandschutzbauftragte von SIGRA

  • Brandschutzbeauftragte unterstützen die Geschäftsleitung beim Brandschutz.
  • Brandschutzbeauftragte müssen gründlich ausgebildet werden und ihr Wissen regelmäßig aktualisieren.
  • Sie können Expert*innen von SIGRA als externe Brandschutzbeauftragte bestellen.

Häufig gestellte
Fragen

In welchen Fällen brauche ich Brandschutzbeauftragte?

Für viele Sonderbauten sind Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben: Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Stadien, große Büro- und Verwaltungsgebäude.

Fordern auch Sachversicherer den Einsatz von Brandschutzbeauftragten?

Bei besonderen Gebäuden oder Industriearealen schreiben Versicherer oftmals den Einsatz von Brandschutzbeauftragten vor, damit die geforderten Auflagen umgesetzt und fortgeführt werden.