Brandschutzordnung

Besonders interessant für Bauunternehmen, Architekt*innen und Igenieur*innen

Ordnung ist der halbe Brandschutz

Ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung, bzw. die Teile A, B und C davon. Diese regeln das Verhalten von Personen innerhalb des Gebäudes, falls es brennt. Leider ist dieser Fall nicht so selten, wie positiv denkende Menschen annehmen möchten. Rein statistisch entsteht alle fünf Minuten in einem deutschen Unternehmen ein Brand. Trotz entsprechender Versicherungen folgt darauf häufig kurz- oder langfristig die Insolvenz. Es ist also nicht nur die Sorge um Menschenleben eine Brandschutzordnung zu erstellen und fortzuschreiben.

Das ABC der Brandschutzordnung

Teil A der Brandschutzordnung ist weitgehend unabhängig von den Begebenheiten vor Ort. Er gibt Hinweise, um Brände zu vermeiden. Zudem beschreibt Teil A das richtige Verhalten im Brandfall:

Ruhe bewahren, melden, retten.

Diese Informationen sollen an zentralen Orten im Gebäude hängen und schnell zu erfassen sein. Eine DIN-A4-Seite ist als Begrenzung des Umfangs sinnvoll.

Teil B müssen Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden aushändigen. Darin werden Maßnahmen zur Eindämmung von Feuer und Reduzierung der Rauchausbreitung näher beschrieben.

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Mitarbeitende, die als Brandschutzhelfende oder -beauftragte benannt sind. Die entsprechenden Unterweisungen sind darin noch einmal in Stichpunkten zusammengefasst.

Im Gegensatz zu Teil A sind die Teile B und C auf das Gebäude zuzuschneiden.

Brandschutzordnung von SIGRA

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Brandschutzordnung leitet zum richtigen Verhalten im Falle eines Brandes an.
  • Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen mit unterschiedlichen Zwecken für verschiedene Gruppen.
  • Gern erstellt SIGRA Ihre individuelle Brandschutzordnung und aktualisiert sie vorschriftsgemäß alle zwei Jahre.

Überlassen Sie uns die Paragrafen: Weit unwahrscheinlicher als ein Brandfall ist, dass Architekt*innen Lust haben, sich mit der DIN 14096 und ISO 7010 zu befassen. Sie wollen auch nicht die einschlägigen Vorschriften des Baurechts und der Berufsgenossenschaften lesen und vorher noch recherchieren, welche das eigentlich sind. Das ist nämlich zu tun, um eine Brandschutzordnung zu erstellen. Deshalb gibt es uns. Wir sind mit diesen Texten vertraut. Passend zum Gebäude erstellen wir eine einwandfreie Brandschutzordnung, die alle Anforderungen erfüllt und im Notfall funktioniert. Dabei hilft unser umfassendes Wissen über Brandschutz. Wir können den sichersten Weg weisen, weil wir das gesamte Gelände kennen.

Eine Brandschutzordnung ist niemals fertig

Alle 2 Jahre müssen Arbeitgebende ihre Brandschutzordnung von einer Fachkraft prüfen lassen. Das ist sinnvoll für den Fall, dass es irgendwelche Änderungen gab, deren Relevanz für die Brandschutzordnung nicht direkt ersichtlich war. Zum Beispiel könnte das Unternehmen Mitarbeitende eingestellt haben, die nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, um die Brandschutzordnung klar zu verstehen. In dem Fall müsste nachgebessert werden. Zu den Vorschriften gehört, dass die Brandschutzordnung ggf. auch in Fremdsprachen verfasst sein muss. Daher ist eine Brandschutzordnung nichts, was man einmal erledigt und dann vergessen kann. Wenn Sie sich trotzdem keine Gedanken darüber machen möchten, übernehmen wir diese Aufgabe gern für Sie.

Häufig gestellte
Fragen

Gibt es Standardvorlagen für Brandschutzordnungen?

In den vorhandenen Standardvorlagen der Brandschutzordnungen für Teil A, muss noch noch die Notrufnummer ergänzt werden. Die Teile B und C der Brandschutzordnungen werden individuell auf das Unternehmen und die Gebäude erstellt und entsprechen somit keinem Standard.

Wer prüft unsere Brandschutzordnung?

Eine Fachkraft prüft die Brandschutzordnung – in der Regel die Brandschutzbeauftragten. Je nach Bundesland kann es hier zu unterschiedlichen Regelungen geben.