Brandschutzordnung Teil A bis C

Ordnung ist der halbe Brandschutz

Ein wichtiges Element des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Diese ist in die Teile A, B und C gegliedert. Sie regeln das Verhalten von Personen innerhalb des Gebäudes für den Brandfall.

Rein statistisch entsteht alle fünf Minuten in einem deutschen Unternehmen ein Brand. Trotz entsprechender Versicherungen folgt darauf häufig kurz- oder langfristig die Insolvenz. Es ist also nicht nur die Sorge um Menschenleben, eine Brandschutzordnung zu erstellen und fortzuschreiben. Weit unwahrscheinlicher als ein Brandfall ist, dass Architekt*innen Lust haben, sich mit der DIN 14096 und ISO 7010 zu befassen. Sie wollen auch nicht die einschlägigen Vorschriften des Baurechts und der Berufsgenossenschaften lesen und vorher noch recherchieren, welche das eigentlich sind. Das alles ist aber zu tun, um eine Brandschutzordnung zu erstellen.

Als Brandschutzexpert*innen sind wir von Endreß mit der Thematik bestens vertraut. Ob für den Brandschutz im Kindergarten oder in einem anderen Unternehmen – passend zum Gebäude erstellen wir individuelle Brandschutzordnungen, die alle Anforderungen erfüllen und die im Notfall wirklich funktionieren. Dabei hilft unser umfassendes Expertenwissen rund um den Brandschutz. Wir können den sichersten Weg weisen, weil wir das gesamte Gelände kennen und genau wissen, worauf es im Brandfall ankommt.

Eine Brandschutzordnung ist niemals fertig

Alle 2 Jahre müssen Arbeitgeber*innen ihre Brandschutzordnung von einer Fachkraft prüfen lassen. Das ist sinnvoll für den Fall, dass es irgendwelche Änderungen gab, deren Relevanz für die Brandschutzordnung nicht direkt ersichtlich war. Zum Beispiel könnte das Unternehmen Mitarbeiter*innen eingestellt haben, die nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, um die Brandschutzordnung klar zu verstehen. In dem Fall müsste nachgebessert werden. Zu den Vorschriften gehört, dass die Brandschutzordnung ggf. auch in Fremdsprachen verfasst sein muss. Daher ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 nichts, was man einmal erledigt und dann vergessen kann. Wenn Sie sich trotzdem keine Gedanken darüber machen möchten, übernehmen wir von Endreß diese Aufgabe gerne für Sie.

Das ABC der Brandschutzordnung

Brandschutzordnung Teil A ist weitgehend unabhängig von den Begebenheiten vor Ort. Er gibt Hinweise, um Brände zu vermeiden. Zudem beschreibt er das richtige Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren, melden, retten. Diese Informationen sollen an zentralen Orten im Gebäude hängen und schnell zu erfassen sein. Eine DIN-A4-Seite als Umfang ist sinnvoll.

Brandschutzordnung Teil B müssen Unternehmen an alle ihre Mitarbeiter*innen aushändigen. Darin werden verschiedene Maßnahmen zur Eindämmung von Feuer und zur Reduzierung der Rauchausbreitung näher beschrieben.

Brandschutzordnung Teil C richtet sich an Mitarbeiter*innen, die als Brandschutzhelfer*innen oder -beauftragte benannt sind. Die entsprechenden Unterweisungen sind darin noch einmal in Stichpunkten zusammengefasst.

Für das Brandschutzordnung-ABC gilt: Im Gegensatz zu Teil A müssen Teil B und Teil C auf das Gebäude zugeschnitten werden. Endreß übernimmt das gerne für Sie.

Vorteile der Brandschutzordnung von Endreß

Gefahrenabwehr
Gesetzestreue
Aktualität

Gefahrenabwehr durch professionelle Brandschutzordnung.

Gesetzestreue durch Anpassung von Teil B und C ans Gebäude.

Aktualität durch vorschriftsgemäße Überprüfung alle zwei Jahre.

Jetzt Brandschutzordnung anfordern

Wir sind für Sie da

    Alternative Kontakt­möglichkeiten

    Endreß Ingenieurgesellschaft mbH Brandschutzsachverständige

    Weitere Leistungen

    Weitere Sicherheitsgrafiken
    Räumungskonzept
    Flucht- und Rettungspläne
    Brandschutzbeauftragte