Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Besonders interessant für Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros

Im Notfall schnell orientiert

Flucht- und Rettungspläne dienen der schnellen Orientierung für Besuchende und Mitarbeitende in einem Gebäude. Sie informieren auf übersichtliche und schnell erfassbare Weise über Fluchtwege, die sicher ins Freie oder in geschützte Bereiche führen. Pläne über Flucht- und Rettungswege geben aber auch wichtige Informationen über Mittel zur und Erster-Hilfe-Einrichtungen.

In Arbeitsstätten müssen Flucht- und Rettungspläne auf Grundlage des Arbeitsschutzes erstellt werden. Es gilt die Arbeitsstättenverordnung nach den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3 bzw. ASR A1.3. Diese betrifft alle Gebäude die als Arbeitsstätte genutzt werden.

Die Forderung nach Flucht- und Rettungsplänen kann sich aber auch aus der Baugenehmigung bzw. entsprechenden Sonderbauvorschriften ergeben. So werden Flucht- und Rettungspläne oft z. B. für Garagen oder Hochhäuser gefordert. Weitere relevante Vorschriften betreffen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen nach DIN EN ISO 7010. Diese sind ebenfalls in der DIN ISO 23601 aufgeführt. Nicht nur Inhalte, sondern auch Formate und Farben werden darin bestimmt.

Ein Flucht- und Rettungsplan muss eine Übersicht über das gesamte Gebäude geben. Er muss auch eine vereinfachte Darstellung der gesamten Umgebung und eine Sammelstelle zeigen. Zudem müssen der jeweilige Standort und natürlich der Verlauf der Fluchtwege vom Standort ins Freie oder in einen geschützten Bereich klar ersichtlich sein.

Flucht- und Rettungspläne helfen nicht nur bei der Orientierung. Sie geben auch Hinweise zum richtigen Verhalten im Falle eines Brandes oder bei Unfällen. Zudem sind darin wichtige Einrichtungen verzeichnet, die im Notfall schnell zu finden sein müssen.

Gebäude, die Flucht- und Rettungspläne benötigen:

  • Bürogebäude
  • Verwaltungsgebäude
  • Industriegebäude
  • Krankenhäuser
  • Einkaufszentren
  • Versammlungsstätten
  • Kindergärten
  • Bahnhöfe
  • Garagen
  • weitere kommerzielle Gebäude

Was befindet sich auf Flucht- und Rettungsplänen?

Der Verlauf der Flucht- und Rettungswege muss mit Standort, den Fluchtwegen und den Sicherheitszeichen dargestellt werden. Ebenfalls müssen die wichtigsten sicherheitstechnischen Einrichtungen dargestellt werden:

  • Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Druckknopfmelder der Brandmeldeanlage
  • zusätzliche Einrichtungen zur Brandbekämpfung
  • Fluchtrichtung zum Ausgang
  • Ausgänge und Notausgänge
  • Rettungswege im Objekt
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Notruftelefone

Im Rahmen der Vorschriften sind weitere Vorgaben zum Format, den Farben und anderen Inhalten zu beachten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Ingenieur*innen von SIGRA begehen Ihr Gebäude und analysieren die Situation vor Ort mit umfassendem Wissen über Brandschutz und detaillierter Kenntnis aller Vorschriften.
  • Fachkundige Expert*innen erstellen für Sie maßgeschneidert und individuelle Pläne.
  • schnelle Produktion der Flucht- und Rettungspläne sowie Aufbereitung von Sonderfarben und Aufklebern.

Flucht- und Rettungspläne von SIGRA

Auf Wunsch begehen wir das Gebäude, erfassen und verarbeiten alle relevanten Informationen für Sie. Anschließend erstellen wir die Sicherheitsgrafik und produzieren sie so, dass das Material ohne weiteres angemessen präsentiert werden kann. Es ist zwar sinnvoll, dass die Pläne sich nicht harmonisch ins Interieur einfügen, sondern auffallen. Deshalb müssen sie aber nicht unnötig hässlich sein. Zum Beispiel rahmen wir den Übersichtsplan in einem Aluminiumklapprahmen, Farbklapprahmen oder Acrylglasrahmen. Außerdem fertigen wir Aufkleber für Sie an oder drucken mit lang nachleuchtenden Farben. Sprechen Sie uns gern auf die verschiedenen Optionen an.

Jedes Gebäude ist einzigartig. Aus diesem Grund sind die Flucht- und Rettungspläne auch maßgeschneiderte Einzelstücke, die sorgfältig für jedes Gebäude erstellt werden. Das Ergebnis dieser aufwändigen Arbeit produzieren wir vorzugsweise in hoher Qualität.

Häufig gestellte
Fragen

Wer darf einen Flucht- und Rettungsplan erstellen?

Grundsätzlich ist jeder befugt Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, der relevante Qualifikationen nachweisen kann. Als solche gelten eine themenrelevante Ausbildung oder ein Studium, z. B. der Sicherheitstechnik.

Wann braucht man Flucht- und Rettungspläne?

Flucht- und Rettungspläne werden benötigt, sobald ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt wird. Hierzu gehören neben Büro- und Verwaltungsgebäuden auch Industriegebäude, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Versammlungsstätten, Kindergärten, Arztpraxen und sonstige kommerziell genutzte Gebäude. In speziellen Fällen ist die Baugenehmigung zu beachten. Häufig werden Flucht- und Rettungspläne z.B. für Garagen oder Hochhäuser gefordert.

Welche Größe müssen Flucht- und Rettungspläne haben?

Die Größe der Flucht- und Rettungspläne beläuft sich in der Regel auf DIN A4 oder DIN A3.

Was ist im Flucht- und Rettungsplan enthalten?

Flucht- und Rettungspläne zeigen Wege und Laufrichtungen ins Freie oder in geschützte Bereiche, die Position des Plans, eine Sammelstelle und wichtige Notfalleinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher. Außerdem geben Flucht- und Rettungspläne Hinweise für das richtige Verhalten im Fall eine Brandes oder Unfalls.