Individuelle Informationen für spezielle Zwecke
Für spezielle Zwecke bzw, Orte oder Anlässe gibt es zusätzliche visuelle Informationsmaßnahmen, zum Teil sehr speziellen Anforderungen entsprechen.
scroll
Für spezielle Zwecke bzw, Orte oder Anlässe gibt es zusätzliche visuelle Informationsmaßnahmen, zum Teil sehr speziellen Anforderungen entsprechen.
In Gebäuden mit einer großen Anzahl von Rauch-Wärme-Abzugsöffnungen (RWA) muss für die Feuerwehr eindeutig erkennbar sein, mit welcher Bedienstelle welche RWA-Gruppen geöffnet werden können. Um RWA-Gruppen zu visualisieren, erstellen wir individuelle RWA-Gruppenpläne. Bei Bedarf stimmen wir uns dafür mit der regionalen Feuerwehr ab.
Zimmerpläne im Sinne der MBeVO sollen Menschen bei der Orientierung helfen, die das Gebäude nicht kennen. Das können z.B. Gäste in Hotels und Pensionen sein. Für sie werden, zusätzlich zu den Flucht- und Rettungsplänen auf den Geschossen, Pläne in den Gästezimmern ausgehängt. Diese sind immer am Standort des jeweiligen Zimmers orientiert.
Falls sinnvoll sind darauf die Verhaltensregeln im Brandfall mehrsprachig ausgeführt.
Bestuhlungspläne sind vorgeschrieben für Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung unterliegen. Hierzu zählen z. B. Konferenzgebäude, Konzerthallen, Sportstätten, Kinos, Theater und verschiedene weitere Gebäudetypen.
Die Bestuhlungspläne visualisieren den Aufbau der Bestuhlung inkl. der Plätze für Rollstuhlfahrer, die Bühne oder Vortragsflächen, Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Für die Erstellung von Bestuhlungsplänen sind die Betreibenden bzw. Veranstaltenden verantwortlich. Die Pläne müssen der Baurechtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
Selbstverständlich fertigen wir auch diese zusätzlichen Sicherheitsgrafiken routiniert und individuell für Sie an.